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Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz 2025:
Gilt es für Sie?

Mit wenigen Klicks wissen Sie, ob Sie barrierefreie Inhalte anbieten müssen –
rechtssicher & verständlich erklärt.

Viele wissen nicht, dass sie betroffen sind –
sind es aber trotzdem.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt ab dem 28. Juni 2025.
Was viele nicht wissen: Es betrifft nicht nur Behörden oder Konzerne – sondern auch Onlinehändler, Vereine, soziale Träger, Dienstleister und kleine Unternehmen.

  • Sie haben eine Website mit digitalen Angeboten?
  • Ihre Website richtet sich an Verbraucher (Privatkunden)?
  • Sie sind kein reines Kleinstunternehmen?
  • Sie gehören zu einer regulierten Branche (z. B. E-Commerce, Banken, ÖPNV)?
  • Dann könnte Barrierefreiheit für Sie gesetzlich verpflichtend sein.

Prüfen Sie Ihre Verpflichtung jetzt –
mit ein paar wenigen Klicks.

Sind Sie eine Behörde, öffentliche Stelle oder handeln Sie im Auftrag des Staates?

(z. B. Ministerium, Stadtverwaltung, öffentlich finanzierte Träger, beauftragte Vereine etc.)

Sind Sie eine Behörde, öffentliche Stelle oder handeln Sie im Auftrag des Staates?*
Ja
Nein
Zurück Nächste

Wird Ihre Website genutzt, um digitale Dienstleistungen oder Informationen bereitzustellen?

Achtung! Dies ist in der Regel immer der Fall! Auch Baustellenseiten, Domainparking-Seiten etc. beinhalten relevante Informationen.
(z. B. Online-Shop, Formulare, Serviceangebote, Kursbuchungen, Infoseiten, Kundenportal, E-Mail-Kontakt etc.)

Wird Ihre Website genutzt, um digitale Dienstleistungen oder Informationen bereitzustellen?*
Ja
Nein
Zurück Nächste

Ist Ihre Organisation ein Unternehmen, Verein oder Träger mit einem Angebot, das sich an Verbraucher richtet?

(z. B. Privatpersonen als Zielgruppe – nicht nur B2B)

Ist Ihre Organisation ein Unternehmen, Verein oder Träger mit einem Angebot, das sich an Verbraucher richtet?*
Ja
Nein
Zurück Nächste

Hat Ihre Organisation mehr als 10 Beschäftigte oder über 2 Mio. EUR Jahresumsatz?

Hat Ihre Organisation mehr als 10 Beschäftigte oder über 2 Mio. EUR Jahresumsatz?*
Ja
Nein
Zurück Nächste

Gehören Sie zu einer gesetzlich regulierten Branche im Sinne des BFSG?

(Onlinehandel, Banken, Telekommunikation, ÖPNV, E-Books, audiovisuelle Medienangebote, Selbstbedienungs-Terminals)

Gehören Sie zu einer gesetzlich regulierten Branche im Sinne des BFSG?*
Ja
Nein
Zurück Nächste

🎯 Ergebnis: Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Website barrierefrei zu gestalten.

Je nach Organisationsform und Branche gilt für Sie entweder:

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab dem 28. Juni 2025
  • oder bereits jetzt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die BITV 2.0

Barrierefreiheit ist kein technisches Extra mehr – sondern eine gesetzliche Pflicht.

 

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Wir prüfen Ihre Website im Vorfeld und melden uns persönlich bei Ihnen.

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💬 Ergebnis: Aktuell keine gesetzliche Verpflichtung – aber klare Vorteile durch Barrierefreiheit

Sie unterliegen keiner direkten rechtlichen Anforderung, z. B. weil Sie ein Kleinstunternehmen sind oder keine digitalen Dienstleistungen anbieten.

 

Trotzdem interessiert?

Barrierefreiheit bringt Vorteile – für Suchmaschinen, Nutzer und Ihre Außenwirkung. Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich:

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Die Ergebnisse dieses Formulars dienen der ersten Orientierung und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir die Konsultation einer spezialisierten Rechtsberatung.

Warum wir die Richtigen für Sie sind

Technische Expertise

Wir setzen seit über 10 Jahren Websites und Webanwendungen auf Basis von Joomla, WordPress & Co. um.

Auf dem neuesten Stand

Wir prüfen die Gesetzeslage regelmäßig mit
Juristen & Digitalverbänden.

Persönliche Beratung

Keine Hotline, kein Bot –
Sie sprechen mit echten Menschen.

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Vielleicht können wir auch einige Ihrer Fragen sofort beantworten?

Häufig gestellte Fragen

Gilt das BFSG wirklich auch für kleine Unternehmen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Wenn dein Unternehmen mehr als 10 Beschäftigte hat oder einen Jahresumsatz über 2 Millionen Euro, und du digitale Angebote für Verbraucher machst (z. B. Website, Shop, Kundenportal), kann das BFSG greifen.

Ich bin Einzelunternehmer mit einem Online-Shop – bin ich betroffen?

Wenn du unter der 10-Mitarbeiter-/2-Millionen-Grenze bleibst, giltst du als Kleinstunternehmen und bist (zunächst) ausgenommen. Dennoch ist Barrierefreiheit eine klare Empfehlung – für Google, Kundenbindung und Inklusion.

Ich habe keine Verkaufsfunktionen auf der Website, nur Informationen. Bin ich trotzdem verpflichtet?

Das kommt auf deine Trägerschaft an. Öffentliche Stellen, soziale Träger und viele Vereine, die öffentlich finanziert werden, sind bereits heute zur Barrierefreiheit verpflichtet – auch ohne E-Commerce.

Was genau bedeutet eigentlich „barrierefrei“ im Web?

Barrierefrei heißt, dass deine Website auch für Menschen mit Einschränkungen gut nutzbar ist – z. B. mit Screenreadern, Tastatur-Navigation, guter Lesbarkeit, klarer Struktur und Alternativtexten für Bilder.

Was passiert, wenn ich die Anforderungen ignoriere?

Es können Abmahnungen, rechtliche Schritte oder Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) folgen – vor allem bei kommerziellen oder öffentlich geförderten Angeboten.

Gibt es technische Standards, an denen ich mich orientieren kann?

Ja: In Deutschland gelten die WCAG 2.1 (Level AA) und die europäische Norm EN 301 549 als Basis. Sie beschreiben ganz konkret, wie Websites barrierefrei gestaltet sein müssen.

Wird das wirklich kontrolliert – oder ist das eher Theorie?

Für öffentlich-rechtliche Einrichtungen gibt es bereits heute regelmäßige Prüfungen. Bei Unternehmen wird die Kontrolle ab 2025 durch Marktüberwachung schrittweise eingeführt – inklusive Meldewege und Sanktionen.

Was kostet es, meine Website barrierefrei zu machen?

Das hängt stark vom Umfang ab. Kleine Websites lassen sich oft schon mit wenigen Maßnahmen optimieren. Bei Relaunches oder komplexen Systemen erstellen wir gern ein maßgeschneidertes Angebot.

Kann ich das auch schrittweise umsetzen?

Absolut! Wir empfehlen einen klaren Fahrplan in Etappen – angefangen bei den wichtigsten Seiten und Funktionen. So bleibt das Projekt kalkulierbar und stressfrei.

Macht Barrierefreiheit überhaupt Sinn, wenn ich nicht gesetzlich verpflichtet bin?

Ja! Barrierefreie Websites sind besser auffindbar bei Google, verbessern die Usability für alle – und zeigen, dass dein Unternehmen Verantwortung übernimmt. Sie sind ein Pluspunkt – auch ohne gesetzliche Pflicht.