Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025:
Gilt es für Sie?
Mit wenigen Klicks wissen Sie, ob Sie barrierefreie Inhalte anbieten müssen –
rechtssicher & verständlich erklärt.
Viele wissen nicht, dass sie betroffen sind –
sind es aber trotzdem.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt ab dem 28. Juni 2025.
Was viele nicht wissen: Es betrifft nicht nur Behörden oder Konzerne – sondern auch Onlinehändler, Vereine, soziale Träger, Dienstleister und kleine Unternehmen.
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Sie haben eine Website mit digitalen Angeboten?
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Ihre Website richtet sich an Verbraucher (Privatkunden)?
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Sie sind kein reines Kleinstunternehmen?
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Sie gehören zu einer regulierten Branche (z. B. E-Commerce, Banken, ÖPNV)?
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Dann könnte Barrierefreiheit für Sie gesetzlich verpflichtend sein.
Prüfen Sie Ihre Verpflichtung jetzt –
mit ein paar wenigen Klicks.
Die Ergebnisse dieses Formulars dienen der ersten Orientierung und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir die Konsultation einer spezialisierten Rechtsberatung.
Warum wir die Richtigen für Sie sind
Technische Expertise
Wir setzen seit über 10 Jahren Websites und Webanwendungen auf Basis von Joomla, WordPress & Co. um.
Auf dem neuesten Stand
Wir prüfen die Gesetzeslage regelmäßig mit
Juristen & Digitalverbänden.
Persönliche Beratung
Keine Hotline, kein Bot –
Sie sprechen mit echten Menschen.
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Vielleicht können wir auch einige Ihrer Fragen sofort beantworten?
Häufig gestellte Fragen
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Wenn dein Unternehmen mehr als 10 Beschäftigte hat oder einen Jahresumsatz über 2 Millionen Euro, und du digitale Angebote für Verbraucher machst (z. B. Website, Shop, Kundenportal), kann das BFSG greifen.
Wenn du unter der 10-Mitarbeiter-/2-Millionen-Grenze bleibst, giltst du als Kleinstunternehmen und bist (zunächst) ausgenommen. Dennoch ist Barrierefreiheit eine klare Empfehlung – für Google, Kundenbindung und Inklusion.
Das kommt auf deine Trägerschaft an. Öffentliche Stellen, soziale Träger und viele Vereine, die öffentlich finanziert werden, sind bereits heute zur Barrierefreiheit verpflichtet – auch ohne E-Commerce.
Barrierefrei heißt, dass deine Website auch für Menschen mit Einschränkungen gut nutzbar ist – z. B. mit Screenreadern, Tastatur-Navigation, guter Lesbarkeit, klarer Struktur und Alternativtexten für Bilder.
Es können Abmahnungen, rechtliche Schritte oder Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) folgen – vor allem bei kommerziellen oder öffentlich geförderten Angeboten.
Ja: In Deutschland gelten die WCAG 2.1 (Level AA) und die europäische Norm EN 301 549 als Basis. Sie beschreiben ganz konkret, wie Websites barrierefrei gestaltet sein müssen.
Für öffentlich-rechtliche Einrichtungen gibt es bereits heute regelmäßige Prüfungen. Bei Unternehmen wird die Kontrolle ab 2025 durch Marktüberwachung schrittweise eingeführt – inklusive Meldewege und Sanktionen.
Das hängt stark vom Umfang ab. Kleine Websites lassen sich oft schon mit wenigen Maßnahmen optimieren. Bei Relaunches oder komplexen Systemen erstellen wir gern ein maßgeschneidertes Angebot.
Absolut! Wir empfehlen einen klaren Fahrplan in Etappen – angefangen bei den wichtigsten Seiten und Funktionen. So bleibt das Projekt kalkulierbar und stressfrei.
Ja! Barrierefreie Websites sind besser auffindbar bei Google, verbessern die Usability für alle – und zeigen, dass dein Unternehmen Verantwortung übernimmt. Sie sind ein Pluspunkt – auch ohne gesetzliche Pflicht.